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Amtsgericht Essen, 44 Gs 4178/10

Datum:
15.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
44 Gs
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
44 Gs 4178/10
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2010:1015.44GS4178.10.00
 
Tenor:

wird die Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten einschließlich aller Nebenräume, seiner Person, seiner Sachen, insbesondere sämtlicher in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet.

Ferner wird die Sicherstellung eventuell aufgefundener Beweismittel angeordnet:

Schriftliche Unterlagen, die Aufschluss über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten geben (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, etc.)

Für den Fall, dass die Beweismittel nicht freiwillig herausgegeben werden, gilt die Anordnung der Sicherstellung als Beschlagnahmeanordnung.

 
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