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Amtsgericht Essen, 11 C 48/10

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 11 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 48/10
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2010:0629.11C48.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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