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Amtsgericht Essen, 23 C 260/07

Datum:
17.09.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 23 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 260/07
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:0917.23C260.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.291,15 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 09.06.07, sowie weitere 237,00 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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