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Amtsgericht Essen, 23 C 198/08

Datum:
12.02.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abteilung 23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 198/08
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:0212.23C198.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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