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Amtsgericht Essen, 21 C 486/08

Datum:
16.04.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 21 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 486/08
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:0416.21C486.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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