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Amtsgericht Essen, 135 C 209/09

Datum:
18.12.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 135 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
135 C 209/09
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:1218.135C209.09.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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