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Amtsgericht Essen, 131 C 531/08

Datum:
26.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 131
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
131 C 531/08
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:0126.131C531.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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