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Amtsgericht Essen, 12 C 229/09

Datum:
03.11.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 12 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 229/09
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:1103.12C229.09.00
 
Schlagworte:
Mietwagenkosten, Schätzung, Fraunhofer, Schwacke
Leitsätze:

In geeigneten Fällen kann der übliche Mietwagenpreis auch als Mittelwert der Differenz von "Schwacke 2006" und Fraunhofer'" geschätzt werden.

 
Tenor:

Unter Abweisen der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,

a)

an die Klägerin 137,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2009 zu zahlen und

b)

die Klägerin von Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 39,- Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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