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Amtsgericht Essen, 11 C 258/09

Datum:
02.07.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 11 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 258/09
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2009:0702.11C258.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 423,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,54 € vorgerichtliche Gebühren gemäß VV 2300 RVG zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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