Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Essen, 44 Gs 2086/08

Datum:
04.04.2008
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 131
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
44 Gs 2086/08
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2008:0404.44GS2086.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die am 29.01.2008 erfolgte Anordnung der Entnahme einer Blutprobe rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, die hieraus gewonnene Blutprobe zu vernichten.

Die anlässlich dieses Verfahrens angefallenen Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen vom 02.04.2008, dem Beschuldigten gem. § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wird abgelehnt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank