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Amtsgericht Essen, 29 C 161/08

Datum:
24.09.2008
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
29 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 161/08
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2008:0924.29C161.08.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein - weiteres - Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 69 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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