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Amtsgericht Essen, 20 C 89/07

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 89/07
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2007:0502.20C89.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrage abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

 
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