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Amtsgericht Essen, 20 C 1/07

Datum:
31.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 1/07
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2007:0831.20C1.07.00
 
Schlagworte:
Wiederbeschaffungskosten für ein Navigationsgerät
Normen:
AKB § 13 Nr. 1 und 5
Leitsätze:

Im Entwendungsfall beschränkt sich der Anspruch des Koskoversicherungsnehmers auf eine Entschädigung in Höhe der Kosten eines gleichwertigen gebrauchten Navigationsgerätes. Hierfür gibt es einen seriösen Markt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

 
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