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Amtsgericht Essen, 20 C 153/07

Datum:
24.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 153/07
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2007:0824.20C153.07.00
 
Schlagworte:
Kein Verwertungsrecht des Treuhänders an "abgesonderter" Bankenforderung
Normen:
InsO §§ 313 Abs. 3; 170, 171.
Leitsätze:

Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren erhält keine Feststellungs- und Verwertungspauschale bei Einzug der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners, die an die Bank abgetreten sind.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach BGB seit dem 07.11.06 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Beklagte die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

 
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