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Amtsgericht Essen, 18 C 216/04

Datum:
05.06.2007
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 18
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 216/04
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2007:0605.18C216.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz für vergeb-lich aufgewendete Umgangskosten in Höhe von 180,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.04 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 94/100 und trägt die Beklagte 6/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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