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Amtsgericht Essen, 49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)

Datum:
25.11.2005
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 49
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2005:1125.49OWI82JS1374.05.00
 
Tenor:

Gegen den Betroffenen wird wegen Überschreitens der nach Zeichen 274 zulässigen Höchstgeschwindigkeit (fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG i. V. m. §§ 41, 49 Abs. 3 Ziff. 4 StVO) eine Geldbuße von 1.000,00 € kostenpflichtig festgesetzt.

Die Geldbuße kann in monatlichen Raten von 200,00 € gezahlt werden. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung fällig. Kommt der Betroffene mit der Zahlung einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

 
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