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Amtsgericht Essen, 13 C 479/03

Datum:
10.02.2004
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abteilung 13
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 479/03
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2004:0210.13C479.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, als Treuhänder in dem Insolvenzverfahren über das Ver-mögen der Q W (AG Essen 165 IK .../...) gegenüber dem Finanzamt I zur Steuernum-mer ###/#####/#### zu erklären, dass er der steuerlichen Zusammenveranlagung der Eheleute L und Q W, F-Straße - 5, 45... I zustimmt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die von ihm zu erbringende Sicherheit durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu leisten.

 
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