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Amtsgericht Essen, 102 F 163/03

Datum:
03.12.2003
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
102 F
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
102 F 163/03
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2003:1203.102F163.03.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 35/04
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die am 29.12.1997 vor dem Standesbeamten des Standesamtes I (Heiratsbuch Nummer ***) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Hausratszuweisung wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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