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wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag fortgesetzt (§ 306 Abs. 1 InsO).
Arbeitgeber als Anreiz zur Einstellung eines Schwerbehinderten. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen das AA auf Zahlung dieses Zuschusses. Denn der Zuschuß ist kein Teil des Lohnes.
4Die Anforderung des Vorschusses beruht auf § 26 Abs. 1, § 54 InsO. Aufgrund der Tatsachen, die bisher im Verfahren bekannt geworden sind, steht fest, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, das schuldnerische Vermögen aber voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
6Der Schuldner erhält ferner Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens gemäß § 4a InsO einen Antrag auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Merkblatt. Wird dem Stundungsantrag stattgegeben, so bedarf es der Einzahlung eines Kostenvorschusses nicht.
7Zur Stellung des Stundungsantrages kann das beiliegende Formular verwendet werden.
8Wird keine Stundung bewilligt und geht in diesem Fall der Vorschuss nicht ein, so wird der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1InsO). Eine etwa beantragte Restschuldbefreiung ist sodann kraft Gesetzes ausgeschlossen (§§ 286,289 Abs. 3 InsO).