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Amtsgericht Essen, 14 C 149/02

Datum:
30.12.2002
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 149/02
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2002:1230.14C149.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.246,91 € nebst 5 % Zinsen seit dem 16.10.02 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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