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Amtsgericht Essen, 102 F 42/02

Datum:
19.04.2002
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
102 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
102 F 42/02
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2002:0419.102F42.02.00
 
Tenor:

wird die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller

a) eine Kopie von M Schulzeugniss, welches sie im Januar 2002 erhalten hat, bis zum 15.05.2002 zukommen zu lassen

b) jeweils eine Kopie von M zukünftigen Schulzeugnissen binnen 14 Tagen nach Ausgabe des Zeugnisses zukommen zu lassen, beginnend mit dem im Sommer 2002 für M zu erstellenden Zeugniss

c) einmal jährlich, jeweils im Juni, beginnend im Juni 2002, ein aktuelles Foto von M zur Verfügung zu stellen

d) einmal jährlich, jeweils im Juni, beginnend im Juni 2002, schriftlich eine kurze Auskunft über M Gesundheitszustand zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Geschäftswert für das Verfahren beträgt 2500,00 €.

 
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