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Amtsgericht Essen, 132 C 169/01

Datum:
25.09.2001
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
132 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
132 C 169/01
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2001:0925.132C169.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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