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Amtsgericht Essen, 138 C 106/99

Datum:
04.12.2000
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
138 C 106/99
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2000:1204.138C106.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird, soweit über sie nicht durch das Teilanerkenntnisurteil vom 19.02.2000 erkannt ist, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77 %, die Beklagte zu 3) zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 3) darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3) zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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