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Amtsgericht Essen, 29 C 213/98

Datum:
09.09.1998
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 29
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 213/98
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1998:0909.29C213.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung bezüglich der Kosten des Beklagten gegen Si-cherheitsleistung von 1.250,00 DM abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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