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Amtsgericht Essen, 102 F 398/96

Datum:
05.03.1998
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
102 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
102 F 398/96
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1998:0305.102F398.96.00
 
Tenor:

Die elterliche Sorge für N, geb. am ##.##.####, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien dem Vater übertragen.

Die elterliche Sorge für M, geb. am **.**.****, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Mutter übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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