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Amtsgericht Essen, 12 C 33/94

Datum:
11.04.1994
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abteilung 12 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 33/94
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1994:0411.12C33.94.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Volstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 450,00 DM abwendent wenn nicht die Beklagte zuvor eine solche Sicherheit geleistet hat.

Der Kläger darf die Sicherheit auch durch schriftlichet unbedingtet unbefristetet un-widerrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines Deutschen Kreditinstitutes er-bringen.

 
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