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Amtsgericht Essen, 130 C 161/91

Datum:
11.12.1991
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 130 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
130 C 161/91
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1991:1211.130C161.91.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 800,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vorab Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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