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Amtsgericht Essen, 108b F 29/90

Datum:
18.10.1990
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 108b F
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
108b F 29/90
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1990:1018.108B.F29.90.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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