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Amtsgericht Essen, 105 F 49/82

Datum:
10.01.1983
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
105 F
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
105 F 49/82
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:1983:0110.105F49.82.00
 
Tenor:

1. Die am 17.07.1970 vor dem Standesamt Essen III Heiratsregisternummer ###/### geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

2. Die elterliche Sorge für das aus der Ehe der Parteien hervorgegangene Kind N. geb. am **.**.****, wird der Antragstellerin übertragen.

3. Der Versorgungsausgleich wird wie folgt durchgeführt: Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bundesknappschaft– Versicherungsnummer: +++++++++ – wird auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der LVA Rheinprovinz – Versicherungsnummer: °°°°°° eine Rentenanwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 211,35 DM monatlich, bezogen auf die Ehezeit vom 01.07.1970 bis zum 31.05.1982, übertragen.

4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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