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Amtsgericht Dorsten, 3 C 94/17

Datum:
19.09.2017
Gericht:
Amtsgericht Dorsten
Spruchkörper:
Einzelrichter/in
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 94/17
ECLI:
ECLI:DE:AGRE2:2017:0919.3C94.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 184,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den Verbindlichkeiten

gegenüber den Rechtsanwälten D in Höhe von 83,54 €, entstanden im Zusammenhang mit der Beauftragung vom 24.03.2017 und der entsprechenden außergerichtlichen Tätigkeit, freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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