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Amtsgericht Dorsten, 13 F 137/00

Datum:
04.10.2000
Gericht:
Amtsgericht Dorsten
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 F 137/00
ECLI:
ECLI:DE:AGRE2:2000:1004.13F137.00.00
 
Schlagworte:
Umgangsrecht
Normen:
BGB § 1684
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Dem Vater wird im Wege der einstweiligen Anordnung gestattet, die am 00.00.0000 geborene B alle 2 Wochen, erstmals am 14.10.2000, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich nehmen.

Der Vater wird B jeweils bei der Mutter abholen und diese nach Beendigung des Umgangsrechtes wieder zurückbringen.

Die Ausübung des Umgangsrechtes wird dahingehend beschränkt, dass die Besuchskontakte zwischen dem Vater und B nur im Beisein der Kinder K, geboren am 00.00.0000 und T, geboren am 00.00.0000, stattfinden dürfen.

Die Anwesenheit von K oder T bezieht sich auch auf das Abholen und Zurückbringen von B.

 
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