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Amtsgericht Bottrop, 8 C 284/23

Datum:
09.01.2025
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 284/23
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2025:0109.8C284.23.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass das streitgegenständliche Mietverhältnis über die Wohnung im Erdgeschoss links im Hause D.-straße in Z. nicht durch die Kündigungen vom 09.06.2023, 03.11.2023, 21.12.2023, 22.12.2023 oder 12.06.2024 beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren; diese trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Entscheidungsgründe:

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Rechtsbehelfsbelehrung:

41 43 46 47 48 49 50 52 53 54 55 56
 

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