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Amtsgericht Bottrop, 11 C 333/21

Datum:
27.10.2021
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Zivilabteilung 11
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 C 333/21
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2021:1027.11C333.21.00
 
Schlagworte:
Kündigung Gasliefervertrag
Normen:
BGB § 314
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird untersagt, dem Antragsteller die Energielieferung an seine Wohnung,                                    , einzustellen.

Ihr wird aufgegeben, sollte die Lieferung bereits eingestellt sein, unverzüglich die Versorgung der Verbrauchstelle des Antragstellers wieder aufzunehmen.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

oder

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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