Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bottrop, 11 C 294/19

Datum:
09.12.2021
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 294/19
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2021:1209.11C294.19.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Essen, 15 S 35/22
Schlagworte:
Eigenbedarf, Schadensersatz
Normen:
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagte keine Schadensersatzansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis O.-straße in N., 1. Obergeschoss, aufgrund der beklagtenseits ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung hat.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank