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Amtsgericht Bottrop, 10 C 45/19

Datum:
08.08.2019
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
10. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 45/19
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2019:0808.10C45.19.00
 
Schlagworte:
Haftungsverteilung bei Kollision mit Teilen eines geplatzten LKW-Reifens
Normen:
§ 17 StVG
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Verzugszinsen in Höhe eines Betrags von 21,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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