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Amtsgericht Bottrop, 8 C 222/15

Datum:
19.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Zivilabteilung 8
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 222/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2016:0519.8C222.15.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in selber Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 1010,00 EUR festgesetzt.

 
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