Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bottrop, 8 C 320/14

Datum:
19.03.2015
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Zivilabteilung 8
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 320/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2015:0319.8C320.14.00
 
Normen:
BGB §§ 280 Abs. 1, 281, 611 Abs. 1, 823 Abs. 1
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Die Aufklärungspflicht eines Arztes geht nicht soweit, dass im rechtlichen Verhältnis Patient zu Sozialversicherungsträger bzw. Krankenkasse aufgeklärt werden muss.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in selber Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 3.474,15 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank