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Amtsgericht Bottrop, 20 C 25/15

Datum:
18.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
20. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 25/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2015:0918.20C25.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.5.2015 zu TOP 4a insoweit nichtig ist, als die Wartungspflicht der Rauchwarnmelder den Eigentümern auferlegt wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages  abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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