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Amtsgericht Bottrop, 20 C 23/15

Datum:
25.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Zivilabteilung 20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 23/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2015:0925.20C23.15.00
 
Normen:
§ 43 WEG
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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