Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bottrop, 19 F 360/13

Datum:
09.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 F 360/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2014:0909.19F360.13.00
 
Schlagworte:
Mindestunterhalt
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Versäumnisbeschluss vom 1.4.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Antragsgegner für das Kind K, geboren am 00.00.0000 ,an die Kindesmutter statt des Mindestunterhaltes ein Betrag von 258 EUR zu zahlen hat.

Im übrigen wird unter Aufhebung des Versäumnisbeschlusses der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 30 % und der Antragsgegner zu 70 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Antragsgegner alleine zu tragen hat.

Der Beschluss ist hinsichtlich des ab März 2013 geschuldeten Unterhalts sofort vollziehbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank