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Amtsgericht Bottrop, 8 C 409/12

Datum:
17.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 409/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2013:0117.8C409.12.00
 
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dass die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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