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Amtsgericht Bottrop, 20 C 22/12

Datum:
09.08.2012
Gericht:
Amtsgericht Bottrop
Spruchkörper:
Zivilabteilung 20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 22/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBOT:2012:0809.20C22.12.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 27.03.2012 zu TOP 3 d) wird für unwirksam erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.

 
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