Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Duisburg, 2 O 259/11

Datum:
22.10.2012
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 259/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:2012:1022.2O259.11.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 18/13
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.504,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über den Basiszinssatz seit dem 01.04.2011 zu zahlen.

Ferner wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 489,45 Euro zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten 66 %, dem Kläger 34 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank