Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Duisburg, 8O 234/06

Datum:
18.01.2007
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8O 234/06
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:2007:0118.8O234.06.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Geschäfts-führervertrag durch die Kündigung der Gesellschafter der Beklagten vom 12.05.2006 nicht zum 30.06.2006 beendet wird, sondern bis zum 31.10.2006 zu den alten Bedingungen fortbesteht.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.100,00 Euro brutto zu zahlen ab-züglich an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlende 1.817,70 Euro netto, zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2006.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank