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Landgericht Duisburg, 12 S 92/07

Datum:
20.12.2007
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 S 92/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:2007:1220.12S92.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Duisburg, 70 C 2886/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 70 C 2886/06 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 680,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.06.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 75 % der Kläger und zu 25 % die Beklagte. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen zu 72 % der Kläger und zu 28 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufung: 1.390,00 €

 
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