Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Duisburg, 7 S 129/04

Datum:
22.10.2004
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 S 129/04
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:2004:1022.7S129.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dinslaken, 32 C 66/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichtes Dinslaken vom 12.05.2004, Aktenzeichen 32 C 66/04, teilweise abgeändert: Die Klage wird insoweit abgewiesen, als sie sich gegen den Beklagten zu 1) richtete. Die gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger und die Beklagte zu 2 je zu 1/2 zu tragen. Der Kläger hat auch die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) zu tragen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es im übrigen bei der Verurteilung der Beklagten zu 2) verbleibt.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank