Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Duisburg, 5 S 63/02

Datum:
08.05.2003
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 63/02
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:2003:0508.5S63.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Duisburg, 51 C 1317/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. April 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 1.022,58 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank