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Amtsgericht Wesel, 27 C 198/10

Datum:
08.12.2010
Gericht:
Amtsgericht Wesel
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 198/10
ECLI:
ECLI:DE:AGWES1:2010:1208.27C198.10.00
 
Normen:
§§ 138, 611 BGB
 
Tenor:

1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 05.09.2010 zu zahlen.

2) Die Beklagte wird darüber hinausgehend verurteilt, die der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten i. H. v. 39,00 € zzgl. 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 20.10.2010 unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens zu erstatten.

3) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

 
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