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Amtsgericht Wesel, 5 C 417/07

Datum:
27.03.2008
Gericht:
Amtsgericht Wesel
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 417/07
ECLI:
ECLI:DE:AGWES1:2008:0327.5C417.07.00
 
Schlagworte:
Mietwagenkosten
 
Tenor:

für R e c h t erkannt:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von der Forderung des Autohauses U in Höhe von 554,12 EUR freizustellen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14% und die Beklagten als Gesamtschuldner 86%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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