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Amtsgericht Wesel, 26 C 533/04

Datum:
24.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Wesel
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 C 533/04
ECLI:
ECLI:DE:AGWES1:2006:0324.26C533.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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